Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart
Vorladung · Stuttgart

Vorladung in Stuttgart – erst prüfen, dann reagieren

Ich prüfe Ihre Ladung, Ihre Rolle im Verfahren und das passende Vorgehen.

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Wichtig ist, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind. Ich prüfe Ihre Rolle, die ladende Stelle und den Termin.

Als Beschuldigter oder als Zeuge geladen?

Die Rolle im Verfahren ist entscheidend. Als beschuldigte Person dürfen Sie zum Tatvorwurf schweigen. Bei Zeugen können dagegen Erscheinens- und Aussagepflichten bestehen. Ich prüfe das Schreiben und kläre, welche Stelle Sie geladen hat und welche Regeln gelten.

Die Aktenlage kennen

Nach einer Mandatierung kann ich Akteneinsicht beantragen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sinnvoll entscheiden, ob und wie Sie sich zur Sache äußern. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur polizeilichen Vorladung.

Was ich von Ihnen benötige

  • Vorladung vollständig aufbewahren und Aktenzeichen sowie Termin notieren.
  • Als beschuldigte Person keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf machen.
  • Das Schreiben prüfen lassen und bei Mandatierung die Akteneinsicht abstimmen.

Für Beschuldigte und Zeugen gelten unterschiedliche Pflichten. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts darf nicht einfach ignoriert werden.

In drei Schritten

So läuft die Zusammenarbeit

Kontakt aufnehmen

Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.

Unterlagen prüfen

Ich sichte Ihren Fall und gebe eine ehrliche Einschätzung.

Verteidigung abstimmen

Ich entwickle Ihre Strategie und vertrete Sie entschlossen.

Häufige Fragen

Vorladung: Ihre Fragen

Als beschuldigte Person müssen Sie sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Bei einer reinen polizeilichen Vorladung besteht grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Für Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln; Ihr Schweigerecht bleibt bestehen.

Die Ermittlungsakte enthält den dokumentierten Stand des Verfahrens, etwa Aussagen und Beweismittel. Als Verteidiger kann ich nach einer Mandatierung Akteneinsicht beantragen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich Umfang und voraussichtliche Kosten mit Ihnen. Erst dann entscheiden Sie.

Ja. Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich und senden Sie keine Sprachnachrichten. Hilfreich sind Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift oder Durchsuchungsbeschluss. Nutzen Sie für sensible Unterlagen bei Bedarf eine zuvor mit mir abgestimmte Übermittlung.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.

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