Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart Ersteinschätzung anfordern 0711 78118980
Kanzlei für Strafrecht · Stuttgart

Anwalt für Strafrecht in Stuttgart

Ich bin Stefan Müller
und ich stehe an Ihrer Seite.

Vorladung, Strafbefehl oder Anklage erhalten? Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

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  • Direkter Kontakt zur Kanzlei
  • Persönlich statt Callcenter
  • Klare Kosten von Anfang an
Rechtsanwalt Stefan Müller
„Ein Vorwurf ist
noch kein Urteil.“
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Ihre Situation

Ein strafrechtlicher Vorwurf – und Sie wissen nicht, wie es weitergeht?

Ich bringe Klarheit in Ihre Situation. Was ist passiert?

Wichtig beim Strafbefehl: Für einen Einspruch bleiben grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Eine Anfrage per Formular oder WhatsApp wahrt diese Frist nicht. Lassen Sie das Schreiben deshalb umgehend prüfen.

Stefan Müller in seiner Kanzlei für Strafrecht in Stuttgart
Ihr Anwalt

Ich bin Stefan Müller – und ich stehe an Ihrer Seite.

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann den Alltag von einem Moment auf den anderen verändern. Ich berate und vertrete Sie im Strafrecht in Stuttgart – persönlich, verständlich und mit einem klaren Blick auf Ihre Rechte. Seit 2010 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen.

Ich nehme mir Zeit, den Vorwurf und Ihre Situation zu verstehen. Nach Prüfung der Unterlagen und der Aktenlage bespreche ich mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – und einen Anwalt, der Ihre Verteidigung persönlich übernimmt.

„Ihr Recht ist meine Sache."

Warum Stefan Müller

Sechs gute Gründe, mir Ihren Fall anzuvertrauen

Strafverteidigung

Ich prüfe den konkreten Vorwurf und entwickle eine Verteidigung auf Grundlage der Akte.

Persönliche Betreuung

Sie sprechen mit Ihrem Anwalt – nicht mit wechselnden Sachbearbeitern.

Fristen im Blick

Bei Fristsachen zählt jeder Tag. Ich prüfe frühzeitig, welche Schritte jetzt wichtig sind.

Transparente Kosten

Sie wissen vorab, was auf Sie zukommt. Keine bösen Überraschungen.

Erfahrung seit 2010

Seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen – mit Erfahrung in der persönlichen Mandantenbetreuung.

Klare Kommunikation

Juristendeutsch bleibt draußen. Sie verstehen jederzeit, wo Ihr Fall steht.

So einfach geht's

In drei Schritten zu Ihrer Verteidigung

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder füllen Sie das Formular aus – gern laden Sie direkt Ihre Unterlagen hoch.

Unterlagen prüfen

Ich sichte Ihren Fall, kläre offene Fragen und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Verteidigung abstimmen

Ich bespreche mit Ihnen die Strategie und vertrete Sie im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht.

Meine Schwerpunkte

Häufige Fälle im Strafrecht

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Schildern Sie mir den Vorwurf – ich kläre mit Ihnen, wie ich Sie unterstützen kann.

Vertrauen &Kompetenz

Nachprüfbare Kanzleidaten und bestehende Profile – übersichtlich an einem Ort.

Google-Bewertung 5,0100+ Rezensionen Bewertungen aus bestehenden Google-Profilen
Kanzlei auf einen Blick
  • Seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen
  • Strafverteidigung
  • Persönliche Betreuung durch Stefan Müller
  • Stuttgart · Stockholmer Platz 1
Häufige Fragen

Antworten auf das, was Mandanten am meisten bewegt

Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich Umfang und voraussichtliche Kosten mit Ihnen. Erst dann entscheiden Sie.

Als beschuldigte Person müssen Sie sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Bei einer reinen polizeilichen Vorladung besteht grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Für Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln; Ihr Schweigerecht bleibt bestehen.

Nach § 410 StPO grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch muss rechtzeitig beim Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Eine Nachricht an mich wahrt die Frist nicht. Bitte senden Sie das Schreiben samt Umschlag frühzeitig.

Ich prüfe eingehende Anfragen so bald wie möglich. Nennen Sie bitte Aktenzeichen, Termine und Fristen. Bei Festnahme oder anderen akuten Situationen warten Sie nicht ausschließlich auf eine Rückmeldung über dieses Formular.

Das hängt von Ihrem Vertrag, dem Vorwurf und dem Ausgang des Verfahrens ab. Gerade bei Vorsatzvorwürfen können Einschränkungen gelten. Ich bespreche mit Ihnen, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Eine Versicherung ist keine Voraussetzung für die Kontaktaufnahme.

Ja. Schildern Sie mir zunächst kurz, was passiert ist, und nennen Sie bekannte Termine oder Fristen. Senden Sie vorhandene Schreiben möglichst vollständig mit Aktenzeichen und Zustelldatum. Welche weiteren Unterlagen ich benötige, kläre ich anschließend mit Ihnen.

Die Ermittlungsakte enthält den dokumentierten Stand des Verfahrens, etwa Aussagen und Beweismittel. Als Verteidiger kann ich nach einer Mandatierung Akteneinsicht beantragen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Pflichtverteidigung richtet sich nach den gesetzlichen Fällen notwendiger Verteidigung, zum Beispiel bei bestimmten schweren Vorwürfen oder Haft. Sie hängt nicht allein vom Einkommen ab und ist nicht automatisch kostenlos. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und verlangen Sie anwaltlichen Beistand. Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen. Bitten Sie um den Beschluss und ein Verzeichnis sichergestellter Gegenstände. Verändern oder löschen Sie keine Beweismittel.

Sie nehmen Kontakt auf und senden vorhandene Schreiben. Ich prüfe Verfahrensstand und Fristen und bespreche mit Ihnen das Mandat und die Kosten. Danach entwickle ich auf Grundlage der Aktenlage mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

Ja. Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich und senden Sie keine Sprachnachrichten. Hilfreich sind Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift oder Durchsuchungsbeschluss. Nutzen Sie für sensible Unterlagen bei Bedarf eine zuvor mit mir abgestimmte Übermittlung.

Ja. Sie können mich für ein persönliches oder telefonisches Gespräch kontaktieren. Meine Stuttgarter Kanzlei befindet sich am Stockholmer Platz 1. Termine stimme ich individuell mit Ihnen ab.

Ihr nächster Schritt

Sichern Sie sich noch heute Ihre unverbindliche Ersteinschätzung.

Vorladung, Strafbefehl oder ein anderer Vorwurf? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation und nennen Sie laufende Fristen. Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.

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Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und laden Sie – wenn Sie möchten – Ihre Unterlagen hoch.

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Bei diesen vier Themen ist frühzeitige Klarheit besonders wichtig. Wählen Sie Ihr Anliegen und erfahren Sie, worauf es jetzt ankommt.

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Als Anwalt für Strafrecht in Stuttgart unterstütze ich Sie, wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten haben. Ob Vorladung, Strafbefehl oder Hausdurchsuchung: Ich prüfe die Ausgangslage und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Meine Kanzlei befindet sich am Stockholmer Platz 1 in Stuttgart. Ich bin für Mandanten aus Stuttgart und der Region da – etwa aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch. Die persönliche Betreuung, eine verständliche Erklärung der Verfahrenslage und eine fundierte Verteidigungsstrategie stehen für mich im Mittelpunkt.

Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular, telefonisch oder schriftlich per WhatsApp. Eine verbindliche Einschätzung setzt die Prüfung Ihres konkreten Falls voraus.

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