Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart
Strafverteidigung · Stuttgart

Strafverteidigung in Stuttgart – persönlich an Ihrer Seite

Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren bis zur Verhandlung – persönlich und abgestimmt.

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  • Direkter Kontakt zur Kanzlei
  • Persönlich statt Callcenter
  • Klare Kosten
Direkter Kontakt

In 60 Sekunden zur Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich schnellstmöglich zurück.

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Ein Ermittlungsverfahren wirft viele Fragen auf. Ich prüfe, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, und bespreche das weitere Vorgehen.

Vom Ermittlungsverfahren zur Verteidigungsstrategie

Ein strafrechtlicher Vorwurf verlangt einen genauen Blick auf den Sachverhalt. Ich prüfe das Schreiben, den Verfahrensstand und laufende Fristen. Nach Akteneinsicht bespreche ich mit Ihnen mögliche Verteidigungsansätze – verständlich und ohne pauschale Erfolgsversprechen.

Vorbereitung auf das weitere Verfahren

Ob eine schriftliche Stellungnahme, ein Antrag oder die Vorbereitung einer Hauptverhandlung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fall ab. Ich stimme die Schritte mit Ihnen ab und erläutere Chancen, Risiken und Kosten. Lesen Sie auch die Ratgeber zu Akteneinsicht und Anklage.

Was ich von Ihnen benötige

  • Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geordnet sichern.
  • Vorhandene Nachrichten und mögliche Belege unverändert aufbewahren.
  • Vor einer Einlassung die Aktenlage und die Verteidigungsstrategie klären.

Eine pauschale Aussage zu Erfolgsaussichten wäre nicht seriös. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf und die Ermittlungsakte.

In drei Schritten

So läuft die Zusammenarbeit

Kontakt aufnehmen

Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.

Unterlagen prüfen

Ich sichte Ihren Fall und gebe eine ehrliche Einschätzung.

Verteidigung abstimmen

Ich entwickle Ihre Strategie und vertrete Sie entschlossen.

Häufige Fragen

Strafverteidigung: Ihre Fragen

Sie nehmen Kontakt auf und senden vorhandene Schreiben. Ich prüfe Verfahrensstand und Fristen und bespreche mit Ihnen das Mandat und die Kosten. Danach entwickle ich auf Grundlage der Aktenlage mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

Die Ermittlungsakte enthält den dokumentierten Stand des Verfahrens, etwa Aussagen und Beweismittel. Als Verteidiger kann ich nach einer Mandatierung Akteneinsicht beantragen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Eine Pflichtverteidigung richtet sich nach den gesetzlichen Fällen notwendiger Verteidigung, zum Beispiel bei bestimmten schweren Vorwürfen oder Haft. Sie hängt nicht allein vom Einkommen ab und ist nicht automatisch kostenlos. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich Umfang und voraussichtliche Kosten mit Ihnen. Erst dann entscheiden Sie.

Ja. Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich und senden Sie keine Sprachnachrichten. Hilfreich sind Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift oder Durchsuchungsbeschluss. Nutzen Sie für sensible Unterlagen bei Bedarf eine zuvor mit mir abgestimmte Übermittlung.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.

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