Hausdurchsuchung in Stuttgart – Ihre Rechte im Blick
Ich ordne Durchsuchung und Beschlagnahme ein und prüfe mögliche rechtliche Schritte.
- Direkter Kontakt zur Kanzlei
- Persönlich statt Callcenter
- Klare Kosten
In 60 Sekunden zur Ersteinschätzung
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Eine Durchsuchung ist eine belastende Situation. Als beschuldigte Person dürfen Sie zum Vorwurf schweigen und anwaltlichen Beistand verlangen.
Ruhig bleiben und Beistand verlangen
Leisten Sie keinen Widerstand. Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Bitten Sie um den Durchsuchungsbeschluss und ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände. Die Maßnahme muss nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten.
Rechtliche Prüfung nach der Maßnahme
Ich prüfe anhand der Unterlagen und der Akte, ob gegen die Durchsuchung oder Beschlagnahme rechtliche Schritte in Betracht kommen. Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel. Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber zur Hausdurchsuchung.
Was ich von Ihnen benötige
- Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und – soweit möglich – eine Kopie erbitten.
- Keinen Widerstand leisten und keine Beweismittel verändern, verstecken oder löschen.
- Aktenzeichen, beteiligte Behörde und sichergestellte Gegenstände notieren; ein Verzeichnis erbitten.
Ob und wie gegen die Maßnahme vorgegangen werden kann, hängt von den konkreten Umständen ab. Die Durchsuchung muss nicht bis zum Eintreffen eines Anwalts warten.
So läuft die Zusammenarbeit
Kontakt aufnehmen
Formular ausfüllen oder anrufen – gern mit Ihren Unterlagen.
Unterlagen prüfen
Ich sichte Ihren Fall und gebe eine ehrliche Einschätzung.
Verteidigung abstimmen
Ich entwickle Ihre Strategie und vertrete Sie entschlossen.
Hausdurchsuchung: Ihre Fragen
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und verlangen Sie anwaltlichen Beistand. Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen. Bitten Sie um den Beschluss und ein Verzeichnis sichergestellter Gegenstände. Verändern oder löschen Sie keine Beweismittel.
Die Ermittlungsakte enthält den dokumentierten Stand des Verfahrens, etwa Aussagen und Beweismittel. Als Verteidiger kann ich nach einer Mandatierung Akteneinsicht beantragen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Bevor eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung beginnt, bespreche ich Umfang und voraussichtliche Kosten mit Ihnen. Erst dann entscheiden Sie.
Ja. Bitte schildern Sie Ihren Fall schriftlich und senden Sie keine Sprachnachrichten. Hilfreich sind Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift oder Durchsuchungsbeschluss. Nutzen Sie für sensible Unterlagen bei Bedarf eine zuvor mit mir abgestimmte Übermittlung.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.
Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.