Strafbefehl und Führungszeugnis: Was bedeuten 90 Tagessätze?
Steht ein Strafbefehl mit 90 Tagessätzen im Führungszeugnis? Die Regel, wichtige Ausnahmen und der Unterschied zum Bundeszentralregister verständlich erklärt.
Das Wichtigste vorab
Eine Geldstrafe bis einschließlich 90 Tagessätzen bleibt nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG grundsätzlich außerhalb des einfachen Führungszeugnisses, wenn keine weitere Strafe im Register steht. Ausnahmen gelten jedoch unter anderem für bestimmte Sexualstraftaten; auch die Zeugnisart ist wichtig. Im Bundeszentralregister wird eine rechtskräftige Verurteilung grundsätzlich trotzdem eingetragen. Bei einem frisch zugestellten Strafbefehl hat die Prüfung der Einspruchsfrist Vorrang.
Warum Strafbefehl und Führungszeugnis nicht dasselbe sind
Ein Strafbefehl ist zunächst eine gerichtliche Entscheidung, gegen die Einspruch möglich ist. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich. Rechtskräftige Entscheidungen, mit denen ein deutsches Gericht auf Strafe erkennt, gehören nach § 4 BZRG grundsätzlich in das Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis zeigt dagegen nur den gesetzlich vorgesehenen Ausschnitt dieses Registers.
Die Frage lautet deshalb nicht bloß, ob ein Eintrag existiert. Entscheidend ist, ob die konkrete Verurteilung nach den Regeln des BZRG in die beantragte Zeugnisart aufgenommen wird. Ein leeres Führungszeugnis beweist nicht, dass das Bundeszentralregister leer ist.
Was die Grenze von 90 Tagessätzen tatsächlich besagt
90 Tagessätze fallen noch unter die Grenze des § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, 91 nicht. Entscheidend ist die Tagessatzzahl der rechtskräftigen Entscheidung, nicht der Gesamtbetrag in Euro. Die Ausnahme ist an Bedingungen geknüpft.
Wichtig: Bei Verurteilungen wegen der in § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG genannten Sexualstraftaten gilt diese Ausnahme auch im einfachen Führungszeugnis nicht. Deshalb gehört der genaue Straftatbestand zur Prüfung – nicht nur die Höhe der Strafe.
Die oft gehörte Kurzformel „unter 90 Tagessätzen bleibt alles unsichtbar“ ist zu weit. Schon die Bedingung zu weiteren Registerstrafen muss geprüft werden. § 38 BZRG enthält zusätzliche Regeln für mehrere Verurteilungen. Eine pauschale Addition verschiedener Strafbefehle oder eine sichere Aussage allein anhand des letzten Schreibens wäre irreführend.
Welches Führungszeugnis wird verlangt?
Ein Behördenführungszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis können zusätzliche Eintragungen enthalten (§ 32 Abs. 3 bis 5 BZRG). Klären Sie deshalb, welches Dokument verlangt wird und wofür. Eine Aussage zum einfachen Führungszeugnis lässt sich nicht ungeprüft übertragen.
Auch die Frage, wann eine Eintragung nicht mehr im Führungszeugnis erscheint, ist von der späteren Tilgung im Bundeszentralregister zu trennen (§§ 33, 34 und 45, 46 BZRG). Ein pauschales Löschdatum lässt sich ohne die vollständige Entscheidung und die übrigen Registerdaten nicht seriös nennen.
Wenn der Strafbefehl gerade erst zugestellt wurde
Prüfen Sie zuerst den Tag der Zustellung und bewahren Sie den Umschlag auf. Nach § 410 Abs. 1 StPO kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim erlassenden Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist und worauf er sich beziehen sollte, hängt vom gesamten Strafbefehl und der Aktenlage ab. Der mögliche spätere Eintrag im Führungszeugnis ist nur ein Gesichtspunkt.
Eine Anfrage über diese Website, E-Mail oder WhatsApp wahrt keine Einspruchsfrist und begründet noch kein Mandat. Wenn die Frist bald endet, nehmen Sie direkt telefonisch Kontakt auf und klären Sie erforderliche Schritte rechtzeitig; eine sofortige Antwort kann ich nicht zusagen.
Checkliste für die persönliche Prüfung
- Strafbefehl vollständig und einschließlich Zustellumschlag aufbewahren
- Tag der tatsächlichen Zustellung und Aktenzeichen notieren
- Zahl der Tagessätze vom Eurobetrag unterscheiden
- Weitere bekannte Verurteilungen und deren Stand offen angeben
- Art des verlangten Führungszeugnisses klären
- Bei laufender Einspruchsfrist nicht auf eine Antwort über das Webformular warten
Häufige Fragen
Sind 90 Tagessätze automatisch im Führungszeugnis sichtbar?
Nicht automatisch. Zu prüfen sind weitere Registerstrafen, der konkrete Straftatbestand und die Art des Führungszeugnisses. Insbesondere die Ausnahme für bestimmte Sexualstraftaten darf nicht übersehen werden (§ 32 BZRG).
Ist ein nicht sichtbarer Strafbefehl auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Nein. Eintrag im Register, Aufnahme in das Führungszeugnis und spätere Tilgung sind unterschiedliche Fragen.
Kann ich den Strafbefehl noch prüfen lassen?
Ja, lassen Sie Zustellung, Inhalt und Verfahrensstand zeitnah prüfen. Für einen Einspruch gilt die gesetzliche Frist des § 410 Abs. 1 StPO; eine Kanzleianfrage selbst wahrt sie nicht.
Amtliche Quellen
Redaktioneller Quellenabgleich: 1. Oktober 2026. Die folgenden Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls Entscheidungen können Sie selbst nachlesen.
- § 410 StPO – Einspruch, Frist und Rechtskraft
- § 4 BZRG – Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen
- § 32 BZRG – Inhalt des Führungszeugnisses
- § 38 BZRG – mehrere Verurteilungen
- § 33 BZRG – Nichtaufnahme nach Fristablauf
- § 34 BZRG – Länge der Aufnahmefrist
- § 45 BZRG – Tilgung nach Fristablauf
- § 46 BZRG – Länge der Tilgungsfrist
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