Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart 0711 78118980
Strafbefehl

Strafbefehl erhalten: Frist und nächste Schritte

Ein gelber Umschlag mit einem Strafbefehl sollte sofort ernst genommen werden. Nach § 410 StPO kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei dem Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat.

Frist zuerst sichernNotieren Sie das Zustelldatum und bewahren Sie den Umschlag auf. Die Zwei-Wochen-Frist ist kurz. Nach ihrem Ablauf steht ein nicht angegriffener Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Was ist ein Strafbefehl?

Im Strafbefehlsverfahren kann das Gericht bei Vergehen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rechtsfolgen ohne Hauptverhandlung festsetzen. Möglich sind beispielsweise Geldstrafe, Fahrverbot oder – unter gesetzlichen Voraussetzungen – weitere Sanktionen. Der Strafbefehl enthält den Tatvorwurf, die angewendeten Vorschriften, Beweismittel und die festgesetzten Rechtsfolgen.

Wie und wo wird Einspruch eingelegt?

Der Einspruch ist innerhalb der Frist bei dem Gericht einzulegen, das den Strafbefehl erlassen hat. Er kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Ein bloßer Anruf genügt nicht.

Der Einspruch kann den gesamten Strafbefehl betreffen oder auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Eine Beschränkung kann sinnvoll sein, muss aber zur Aktenlage und zum Verteidigungsziel passen. Sie sollte nicht ohne Prüfung erklärt werden.

Ist ein Einspruch immer sinnvoll?

Nein. Nach einem zulässigen Einspruch kommt es grundsätzlich zur Hauptverhandlung. Das Gericht ist bei seiner späteren Entscheidung nicht zwingend an die im Strafbefehl ausgesprochene Rechtsfolge gebunden. Deshalb sollten Chancen und Risiken vorher anhand der Ermittlungsakte bewertet werden.

  • Ist der Tatvorwurf nach Aktenlage belegbar?
  • Gibt es Verfahrensfehler oder entlastende Beweismittel?
  • Sind Tagessatzhöhe, Fahrverbot oder andere Rechtsfolgen angreifbar?
  • Welche beruflichen oder aufenthaltsrechtlichen Folgen können entstehen?

Was sollte ich jetzt tun?

  1. Zustelldatum und Ablauf der Zwei-Wochen-Frist notieren.
  2. Strafbefehl und Umschlag vollständig sichern.
  3. Keine spontanen Erklärungen an Gericht oder Staatsanwaltschaft senden.
  4. Frühzeitig prüfen lassen, ob zunächst fristwahrend Einspruch eingelegt werden sollte.
  5. Nach Akteneinsicht über Umfang und weitere Begründung entscheiden.

Was passiert nach dem Einspruch?

Ist der Einspruch zulässig, bestimmt das Gericht in der Regel einen Termin zur Hauptverhandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden werden, etwa bei einer Beschränkung auf die Höhe der Tagessätze und entsprechender Zustimmung. Ein Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden; in bestimmten Verfahrenslagen ist dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

Strafbefehl aus Stuttgart erhalten?Senden Sie mir Strafbefehl und Umschlag vollständig über das Kontaktformular. Nennen Sie unbedingt das Zustelldatum, damit die Frist sofort geprüft werden kann.
Rechtsgrundlagen:
§ 407 StPO – Zulässigkeit des Strafbefehls
§ 409 StPO – Inhalt des Strafbefehls
§ 410 StPO – Einspruch, Form und Frist
§ 411 StPO – Verfahren nach Einspruch

Stand: 8. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.

Allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Anrufen Ersteinschätzung