Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart 0711 78118980
Anklage

Anklageschrift erhalten: Was passiert als Nächstes?

Eine Anklageschrift ist ernst zu nehmen, aber noch kein Urteil. Sie beschreibt, welchen Sachverhalt die Staatsanwaltschaft Ihnen zur Last legt. Mit der Übermittlung erhalten Sie häufig ein gerichtliches Begleitschreiben. Gerade dieses Schreiben ist wegen der darin genannten Fristen wichtig.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Anklage ist von einer Verurteilung zu unterscheiden.
  • Gerichtliche Fristen im Begleitschreiben sollten sofort geprüft werden.
  • Eine fundierte Verteidigung benötigt die Anklage und die Aktenlage.

Was bedeutet das Zwischenverfahren?

Nach Eingang einer Anklage entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Nach § 201 StPO wird die Anklageschrift übermittelt und eine Frist gesetzt, innerhalb derer unter anderem Einwendungen gegen die Eröffnung oder Anträge auf einzelne Beweiserhebungen vorgebracht werden können.

Muss ich sofort eine Erklärung schreiben?

Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht zum Tatvorwurf äußern. Eine unvorbereitete Erklärung ohne Kenntnis der Akten kann Nachteile haben. Gleichzeitig sollten Sie das gerichtliche Schreiben nicht einfach beiseitelegen. Ich prüfe mit Ihnen, welche Reaktion innerhalb der gesetzten Frist sinnvoll ist.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch vor?

  1. Übermitteln Sie Anklageschrift, Begleitschreiben und Umschlag vollständig.
  2. Stellen Sie frühere Schreiben und bereits abgegebene Erklärungen zusammen.
  3. Notieren Sie den Ablauf für das vertrauliche Gespräch möglichst sachlich.
  4. Bewahren Sie vorhandene Beweismittel unverändert auf.

Wie geht es weiter?

Ich bespreche nach Prüfung des Verfahrensstands mit Ihnen die nächsten Schritte. Dazu können Akteneinsicht, Einwendungen, Beweisanträge und die Vorbereitung einer möglichen Hauptverhandlung gehören. Ob eine bestimmte Strategie Erfolg verspricht, lässt sich erst im konkreten Fall beurteilen.

Rechtsgrundlagen

Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.

Allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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