Stefan MüllerStrafrecht · Stuttgart 0711 78118980
Verteidigung

Pflichtverteidigung: Voraussetzungen und Kosten

Pflichtverteidigung wird häufig mit kostenloser Beratung bei geringem Einkommen verwechselt. Tatsächlich geht es um Fälle, in denen das Gesetz eine Verteidigung für notwendig hält. Entscheidend sind vor allem das Verfahren, der Vorwurf und die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Voraussetzungen stehen insbesondere in § 140 StPO.
  • Allein ein geringes Einkommen begründet keinen Anspruch auf Pflichtverteidigung.
  • Eine Bestellung bedeutet nicht, dass endgültig keine Kosten entstehen.

Wann ist ein Verteidiger notwendig?

Das Gesetz nennt verschiedene Fälle, etwa bestimmte schwere Tatvorwürfe, bestimmte Haftkonstellationen oder Verfahren vor bestimmten Gerichten. Auch die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge, eine schwierige Sach- oder Rechtslage oder die fehlende Fähigkeit zur eigenen Verteidigung können relevant sein.

Kann ich einen Anwalt benennen?

Im Bestellungsverfahren ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Die Einzelheiten und mögliche Ausnahmen richten sich nach § 142 StPO. Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten, sollten Sie die genannte Frist nicht verstreichen lassen.

Wer bezahlt die Verteidigung?

Bei einer Pflichtverteidigerbestellung werden die gesetzlichen Gebühren zunächst aus der Staatskasse gezahlt. Die endgültige Kostentragung hängt insbesondere vom Verfahrensausgang und der Kostenentscheidung ab. Bei einer Verurteilung können die Kosten zurückgefordert werden. Über die möglichen Kosten spreche ich mit Ihnen offen.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

Hilfreich sind Vorladung, Anklage, Haftbefehl oder ein gerichtliches Schreiben zur Verteidigerbestellung. Nennen Sie Aktenzeichen und laufende Fristen. Ich prüfe mit Ihnen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und welche Schritte jetzt erforderlich sind.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

Schildern Sie mir Ihre Situation und nennen Sie vorhandene Termine oder Fristen. Ich bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

Auch per WhatsApp: 0151 61440755 – bitte schriftlich, ohne Sprachnachrichten.

Allgemeine Informationen zum deutschen Strafrecht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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